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Vom Staat geförderte Privatvorsorge
Sie funktioniert auf freiwilliger privater Basis und schließt für Sie die immer größer werdende Vorsorgelücke.
Während des aktiven Arbeitslebens zahlen Sie in die Riester-Rente ein, als Bonus erhalten Sie staatliche Zulagen und Steuerfreibeträge.
Alle Riester-Produkte sind zertifiziert, dies ist Gesetzesvorgabe: die Versicherungen garantieren die Erstattung der eingezahlten Beitragshöhe sowie eine Mindestverzinsung von z.Zt. 2,25 Prozent zum Ablauf der Beitragszahlung.
Auf Grund der staatlichen Unterstützung liegt der Gewinn der Rieste meist beträchtlich über dem Zins für vergleichbare Anlagen.
Riester im Überblick:
Geschichte der Riester Rente
Im Jahre 2001 nahm durch die Hohe Arbeitslosigkeit das Niveau der gesetzlichen Rente immer weiter ab. Bis zum Jahre 2030 soll die gesetzliche Rente von 70% auf 67% fallen. Laut der gültigen Nettoformel sogar auf 64%.
Die Berufsunfähigkeitsrente wurde durch die abgemagerte Erwerbsminderungsrente ersetzt. Auch die Witwen Rente ist auf 55% gesenkt worden.
Mit der „Riester“-Rente schuf sich der damalige Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester über seine Amtszeit hinaus ein Denkmal. Mit seinen Ideen entstand erstmals 2002 eine kapitalgedeckte und vom Staat geförderte Altersvorsorge – die Riester Rente.
Die freiwillige Zusatzvorsorge kann sowohl privat wie auch vom Arbeitgeber abgeschlossen werden. In der Geschichte der Sozialversicherung hat die Einführung der Riester-Rente eine fundamentale Bedeutung.
Die Riesterförderung vom Staat stieg zeitgleich zu den freiwilligen Beiträgen bis 2008 in Zwei-Jahres-Schritten. Mit dem vollen Sparbetrag erhält man folgende Höchstzulage:
| Jahr | Grundzulage (ledige) | Grundzulage ( verheiratet ) | Kinderzulage |
| 2002 / 2003 | 38€ | 76€ | 46€ |
| 2004 / 2005 | 76€ | 152€ | 92€ |
| 2006 / 2007 | 114€ | 228€ | 138€ |
| ab 2009 | 154€ | 308€ | 185€ (300€) |
Leistungen der Riester Rente
Die Basis eines jeden Riester Vertrages sind die Beiträge und die Förderungen des Staates. Vom Staat geförderte Zulagen werden jedes Jahr den Verträgen gutgeschrieben.
Die Riester Rente besteht je nach Gestaltung des Vertrages aus folgenden Leistungen:
- Lebenslange monatliche Zahlung der Rente
- Die Rente beginnt frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres.
- Zu Rentenbeginn ist eine Teilkapitalisierung bis zu 30% möglich.
- Das Restkapital kann bei einer „Todesfallleistung“ an die Hinterbliebenen ausgezahlt werden.
- Bei einer Rente mit „Garantiezeit“ kann die Rente für eine vertraglich vereinbarte Zeit an die Hinterbliebenen weitergezahlt werden.
Die Auszahlung der Riester Rente beginnt im Regelfall mit der Auszahlung der gesetzlichen Rentenversicherung nach Vollendung des 65. Lebensjahres. Es kann jedoch schon Leistung nach dem vollendeten 60. Lebensjahres beantragt werden, wenn schon früher gesetzliche Rente ausgezahlt wird.
Wer bekommt die Förderung?
Vom Staat gefördert werden
- Alle gesetzlich Pflichtversicherten,
- rentenversicherungspflichtige Selbstständige (z.B. Handwerker, Künstler…),
- Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes,
- Beamte,
- pflichtversicherte Selbstständige,
- Kindererziehende - max. die ersten 3 Lebensjahre des Kindes,
- Bezieher von Arbeitslosengeld,
- Bezieher von Krankengeld,
- Pflegepersonen,
- Behinderte in Werkstätten,
- Geringfügig Beschäftigte (die auf Versicherungsfreiheit verzichten),
- Amtsträger,
- Auszubildende,
- Wehr- oder Zivildienstleistende.
Auch Ehepartner die nicht zum begünstigten Personenkreis gehören, werden mit einer Eigenzulage gefördert. Voraussetzung hierfür ist, dass beide Ehepartner den Vertrag abschließen. Damit will man erreichen, dass jeder seinen eigenen Renten-Anspruch aufbaut.
Die Kinderzulage wird dem zugeschrieben der das Kindergeld erhält. Bei Ehepartner wird das Kindergeld immer der Mutter zugeschrieben.
Förderung vom Staat
Alle unter 25 jährigen welche dem förderberechtigten Personenkreis angehören, erhalten zusätzlich einen einmaligen Starterbonus von 200,- EUR.
Der Elternteil der das Kindergeld erhält, bekommt auch die Kinderzulage. Bei Ehegatten die zusammenwohnen wird die Kinderzulage automatisch auf die Frau angerechnet. Wenn beide Partner schriftlich einwilligen, kann die Kinderzulage auch auf den Vorsorgevertrag des Ehemannes gutgeschrieben werden.
Riester Produkte
Hier zeigen wir immer eine Auswahl an Riester Produkten die derzeit führend auf dem Markt sind.
Bitte beachten Sie:
Um für Sie die optimale Riester Rente zu finden bedarf es einer individuellen Beratung. Wir informieren Sie gerne unabhängig und kostenfrei damit sie im Alter bestmöglich abgesichert sind und ihr Leben genießen können.
Wohn Riester
Seit November 2008 gibt es für die Eigenheimzulage das Eigenheimwohngesetz, die sogenannte Wohn-Riester. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft.
Seit dem können Vorsorge-Sparer nun jeden Riester-Vertrag für den Erwerb oder Bau des eigenen Wohntraums nutzen und bis zu 100 Prozent von dem angesparten Vermögen nutzen. Voraussetzung hierfür ist, dass die selbstgenutzte Immobilie ab dem 01.01.2008 erworben wurde.





